Beschreibung der Zeitwertkonten
Was sind Wertguthaben?
Wertguthaben sind eine Form von Arbeitszeitkonten, die auf eine längerfristige Freistellung von der Arbeitsleistung zielt. Zu diesem Zweck werden Entgelt oder Zeitanteile der Beschäftigten in einem Wertguthaben angespart und im Falle einer Freistellung ausgezahlt. Wichtig hierbei ist das der Sozialversicherungsschutz während der Freistellungsphase erhalten bleibt. Wertguthaben, die ausschließlich dem Zweck dienen, früher aus dem Berufsleben auszusteigen, werden als Lebensarbeitszeitkonten bezeichnet. Neben Wertguthaben existieren auch die folgenden anderen Formen von Arbeitszeitkonten. Das sind Kurzzeit-, Gleitzeit- oder Jahresarbeitszeitkonten. Diese dienen nicht längerfristigen Freistellungs-zwecken, sondern der flexiblen täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeitgestaltung oder zum Ausgleich von betrieblichen Produktions- und Arbeitszeitzyklen.
Vorteile für Sie als Unternehmen
Die Einführung eines Wertguthabensystems bringt für den Arbeitgeber umfangreiche Vorteile mit sich. Da die Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit dem Wunsch vieler Beschäftigten entspricht, ist die Einführung von Wertguthaben als ein modernes Instrument des Personalmanagements mit flexiblen Verwendungsmöglichkeiten eine äußerst wirksame Maßnahme, Fachkräfte zu gewinnen. Als Arbeitgeber steigern Sie Ihre Attraktivität. Aber nicht nur zur Gewinnung neuer Beschäftigter können Wertguthaben gezielt eingesetzt werden. Sie binden Leistungsträger an das Unternehmen und bewirken dadurch eine Ersparnis an Kosten, die andernfalls für die Anwerbung neuer Beschäftigter und deren Einarbeitung anfielen. Auch ist nicht zu unterschätzen, dass das Unternehmen durch die Einführung eines solchen von den Beschäftigten geschätzten Instruments sein Image als familienfreundlicher Betrieb stärkt, was nicht nur werbewirksam gegenüber Dritten ist, sondern auch für die eigenen Beschäftigten motivations- und identifikationssteigernd wirkt. Gerade die Finanzierung von Auszeiten und Teilzeitarbeitsverhältnissen in der Phase vor Bezug einer Altersrente können Sie als Arbeitgeber nutzen. Zum einen können entsprechende Freistellungen die Motivation Ihrer Beschäftigten steigern und deren Gesundheit stärken. Zum anderen gelingt es, ältere Leistungsträger länger zu binden: Ihnen kann durch die aus Wertguthaben finanzierten Teilzeitarbeitsverhältnisse der Wunsch erfüllt werden, nicht mehr voll zu arbeiten, sondern das Arbeitsleben langsam und über einen längeren Zeitraum ausklingen zu lassen. In der Phase der Teilzeitbeschäftigung können die älteren Leistungsträger ihr Know-how auf jüngere Kolleginnen und Kollegen übertragen, die langsam in die Fußstapfen der Vorgänger treten. Wissen verbleibt im Unternehmen und wird abgestimmt übertragen. Dies ist für viele kleine und mittlere Unternehmen eine durchaus existenzsichernde Notwendigkeit.
Wie werden Wertguthaben angespart und ausgezahlt?
In der Ansparphase bringt der Beschäftigte Teile seines (Brutto-) Arbeits-entgelts sowie der Arbeitgeber seinen Arbeitgeberanteil an der Sozial-versicherung in das Wertguthaben ein. Das Wertguthaben wird also als Bruttobetrag inklusive Steuern und Sozialversicherungsbeitrag geführt. Im Laufe der Ansparphase wächst das Wertguthaben an. Beginnt die Freistellungs-phase, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt aus dem zur Verfügung stehenden Wertguthaben aus. Das Wertguthaben wird somit abgebaut. Wie lange die Freistellung andauert, hängt von der Höhe des angesparten Guthabens ab. Erst jetzt, beim Entsparen, werden für die ausgezahlten Arbeitsentgelte Sozialversicherungsbeiträge und Steuern fällig. Der Vorteil für die Beschäftigten: Sie bleiben in dieser Zeit sozialversichert.
Beispiel
Ein Mitarbeiter verdient monatlich 3.500 Euro brutto, von denen er jeweils 500 Euro in ein Wertguthaben einbringt. Somit werden nur noch für die verbleibenden 3.000 Euro Sozialversicherung und Steuern fällig. Die Beiträge und Steuern für das angesparte Wertguthaben werden erst bei der Auszahlung fällig. Üblicherweise spart die oder der Beschäftigte ein Wertguthaben zeitlich vor der Freistellung an. Das Gesetz lässt aber auch zu, dass die Freistellung vor der Ansparphase erfolgt und das Wertguthaben „nachgearbeitet“ wird.
Verschiedene Verwendungsmöglichkeiten
Die zu finanzierenden Auszeiten können in die zwischen Ihnen und Ihrem Beschäftigten schriftlich zu vereinbarende Wertguthabenvereinbarung aufgenommen werden. Sie können z. B. in einem Sabbatical, in Elternzeiten, Pflegezeiten oder Teilzeitarbeit bestehen. Am häufigsten wird allerdings der Wunsch geäußert, die Wertguthaben zur Finanzierung einer Auszeit zum Übergang in den Ruhestand, auch in Teilzeit, einzusetzen. Während das angesparte Wertguthaben ausgezahlt wird, bleiben Ihre Beschäftigten die ganze Zeit sozialversichert.
Was alles auf das Wertkonto eingezahlt werden kann

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Optimal Finanzplanung bAV-Team