Pauschaldotierte Unterstützungskasse

Reservepolster oder Pauschaldotierte Unterstützungskassen wurden bereits vor über 150 Jahren erstmals gegründet.

Bei dieser U-Kasse handelt es sich um eine versicherungsgelösten (freien) Durchführungsweg, der in der Privatwirtschaft leider in den letzten Jahren kaum oder nur unzureichend genutzt wird und das obwohl er eine viel größere Flexibilität und attraktivere Versorgungszusagen ermöglicht.

Wo Licht ist, ist auch Schatten! Natürlich ist die Reservepolster U-Kasse kein Allheilmittel und passt noch lange nicht auf jedes Unternehmen. Auch die steuerliche Behandlung bedarf einiges an Fachwissen. Aber zusammen mit einem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer, sowie einem kompetenten Berater der sich im Bereich der U-Kasse bestens auskennt, ist die Einführung dieses Durchführungswegs kein Problem.

Die Reservepolster U-Kasse kann auch für kleine und mittelständige Unternehmen ein durchaus  interessanter Durchführungsweg sein. Auch hier ist eine Fall zu Fall Prüfung nötig. Hier gilt dasselbe wie bei der Rückgedeckten U-Kasse, es ist eine Arbeitgeber-, Arbeitnehmer und Mischfinanzierung möglich.

Unabhängig  davon unterliegen alle Beiträge (Dotierungen) die an die Kasse fließen, grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet der Arbeitnehmer kann unversteuerte Beiträge ansparen, die ihm als Versorgungsempfänger, erst nach seiner Berufstätigkeit und damit steuerlich weniger belastet zufließen.

Gerade in der heutigen Zeit wo viele Versicherer durch die Niedrigzinsphase in Bedrängnis geraten und nur noch mit viel Mühe und Not die vertraglichen Garantiezinsen erwirtschaftet können, halten wir die pauschaldotierte U-Kasse für DIE hervorragende Alternative zu Versicherungsprodukten.

Noch einige Stichpunkte warum eine Reserveposter U-Kasse für ein Unternehmen interessant ist:

Zum besseren Verständnis einmal ein Schemadiagramm mit der Funktionsweise der Reservepolster (Pauschaldotierten) U-Kasse:

Reservepolster U-Kasse

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr bAV-Team der Optimal Finanzplanung

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